Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ausgabe Juni 2010

Der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V., 88634 Herdwangen-Schönach


I. Allgemeines

1.
Die Lieferungen der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
3.
Nebenabreden und/oder Vertragsänderungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden


II. Vertragsabschluss

1.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Mit seiner Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Wir prüfen zunächst, inwieweit die Bestellung ausgeführt werden kann. Erst dann wird das in der Bestellung liegende Angebot ganz oder teilweise angenommen. Der Vertrag im entsprechenden Umfang kommt mit der Annahme des Angebots in der Regel durch Lieferung der Bestellung oder durch eine Auftragsbestätigung von uns (schriftlich, per Telefon, per Telefax oder per E-Mail) zustande.
Vertragspartner für alle Bestellungen wird die:

Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V., 88634 Herdwangen-Schönach  

2.
Abweichungen der vorgestellten Produkte im Bezug auf Design, Packung oder technische Eigenschaften bleiben vorbehalten.


III. Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen durch Paketdienst innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland erfolgen nicht. Angaben über den Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich von Lautenbach zugesagt wurde.

Ab einem Warenwert von € 250,00 liefert Lautenbach frei Haus Bordsteinkante innerhalb Deutschland, ausgenommen deutsche Nord-, Ostsee- und Binneninseln. Liegt der Warenwert unter € 250,00, berechnet Lautenbach eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 8,50 (gilt nur für DE-Festland - ohne Binneninseln. Für Nachlieferungen, welche aus Gründen, die in der Sphäre von Lautenbach liegen, veranlasst sind, werden keine Versandkosten berechnet.

 

IV. Zahlung

Alle genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Als Zahlungsmöglichkeit bietet Lautenbach die Zahlung gegen Rechnung mit 3% Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen an. Einzelheiten zur Zahlung finden sie auf unserer Homepage unter dem Menü-Punkt „Versand & Zahlungsinformationen“.


V. Verpackung und Versand

1.
Versandkartons und Paletten werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
2.
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Soweit der Käufer keine genauen Weisungen erteilt, werden der Versandweg und das Transportmittel von uns nach bestem Wissen ohne Gewähr für die getroffene Wahl und für günstige Fracht bestimmt. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der jeweiligen Lieferung auf den Käufer über. Verzögert sich die Absendung infolge von Umständen, die die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3.
Bei Transportschäden übernimmt die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. keine Haftung. Beanstandungen sind sofort bei dem jeweiligen Transportunternehmen anzumelden.
4.
Wird auf der Bestellung nichts Gegenteiliges angegeben, so behalten wir uns vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen. Teillieferungen sind vom Besteller anzunehmen.
5.
Die Lieferung erfolgt – soweit nicht anders abgesprochen – bis Bordsteinkante.
6.
Wird die Annahme der Lieferung unberechtigt verweigert oder kann eine Lieferung aufgrund von Gründen, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, nicht ordnungsgemäß ausgeliefert werden, so ist der Besteller zum Ersatz der dadurch entstehenden Mehrkosten verpflichtet.


VI. Rückgabe/Widerruf

1.
Handelt es sich bei Bestellungen um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann dieser seine Bestellung/Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer entsprechenden Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 12 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V., 88634 Herdwangen–Schönach
    
Für Warenrücksendungen gilt:
Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein! Unfreie Pakete können von uns nicht angenommen werden und werden kostenpflichtig an den Empfänger retourniert. Das Porto wird selbstverständlich bei berechtigter Rücksendung zurückerstattet. Die Rücksendung der zur reklamierenden Artikel muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware erfolgen. Die Ware ist vor der Rücksendung gut zu verpacken. Ware, die auf dem Weg vom Besteller zu der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. beschädigt wurde oder sogar verloren geht, kann nicht mehr ersetzt werden.

2.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf der Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlassen wird, was den Wert beeinträchtigt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,- € brutto beträgt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlung müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

3.
Ein Widerrufsrecht und Recht auf Rückgabe besteht nicht für Fotoalben, Notiz- und Tagebücher, Allerleiblocks und Briefkarten, deren Originalverpackung geöffnet wurde sowie für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung eignen.

4.
Für Käufer, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht kein Widerrufsrecht. Irrtümlich falsch oder zu viel bestellte Ware sowie Restposten werden nicht zurückgenommen.


VII. Gewährleistung

1.
Die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. leistet Gewähr auf Sachmängel der gelieferten Ware sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbtönen schließen grundsätzlich die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus. Proben und Muster sind in Bezug auf die Farbtonqualität unverbindlich. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Erzeugnisse völlig gleichmäßig ausfallen oder mit eventuellen  Handmustern oder vorher gelieferter Ware genau übereinstimmen.
b) Die gelieferte Ware ist sofort bei Entladung oder Empfang zu prüfen. Sichtbare Mängel sind innerhalb von 4 Werktagen nach Wareneingang schriftlich geltend zu machen. Beanstandete Warensendungen sind vom Kunden bis zur endgültigen Klärung der Reklamation sachgemäß zu lagern. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Annahme beanstandeter Warensendungen zu verweigern oder ohne das Einverständnis der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. zurückzusenden.
c) Soweit die vom Besteller geltend gemachten Mängel von uns als berechtigt anerkannt werden, beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. nach deren Wahl auf Minderung oder Ersatzlieferung. Für die Ersatzlieferung hat der Besteller der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. eine angemessene Frist einzuräumen. Der Besteller hat uns zwei Nacherfüllungs- bzw. Nachbesserungsversuche zu gestatten. Ist nach einer jeweils angemessenen Fristsetzung seitens des Bestellers der Mangel danach nicht beseitigt, ist der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstigen Schäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jedoch ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsfreizeichnung gilt ferner nicht, wenn wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. In Fällen des Schadensersatzes wegen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden am Liefergegenstand beschränkt.  
d) Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht sind in jedem Falle Schäden, die durch natürliche Abnutzung, höhere Gewalt, Witterungsumstände, unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Anweisungen, Überbeanspruchung oder unsachgemäße eigene Reparaturen des Bestellers entstanden sind.

2.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten diesbezüglich die gesetzlichen Vorgaben.


VIII. Haftung
1.
Mit Ausnahme der in den vorgenannten Bestimmungen ausdrücklich geregelten Fälle sind Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, ein Haftungsausschluss ist aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Haftung nicht möglich, z. B. wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, letzteren Falls jedoch beschränkt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden.

2.
Im selben Umfang sind Schadensersatzansprüche gegen die Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von uns ausgeschlossen.


IX. Eigentumsvorbehalt

1.
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. bis zur Tilgung des zugrunde liegenden Kaufpreises sowie sämtlicher übrigen aus der Geschäftsverbindung noch offenen Verbindlichkeiten des Bestellers (erweiterter Eigentums- und Kontokorrentvorbehalt).
2.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Er tritt der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. bereits jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen die ihm aus einer solchen Weiterveräußerung zustehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es später besonderer Erklärungen bedarf. Die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V.  nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Auch diese Abtretung nimmt die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. bereits jetzt an. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. hat der Besteller die Abtretung dem Kunden bekannt zu geben und der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V.  die Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung  und etwaiger Interventionen Dritter trägt der Besteller.       
3.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung sowie Factoring ist unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. Drittwiderspruchsklage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. die Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. entstandenen Ausfall.   
4.
Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtung innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, löst er fällige Wechsel oder Schecks nicht ein und leistet er trotz Mahnung verbunden mit Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung nicht, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Insolvenzantrag gestellt, so ist die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen. Ebenso kann die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt unverzüglich geltend machen. Der Besteller ist verpflichtet, der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. den Besitz der Waren zu verschaffen. Er ist ferner verpflichtet, der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. oder deren Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen zu gewähren. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.     
5.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung die Ansprüche der Dorfgemeinschaft Lautenbach gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihr zustehende Sicherungen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben.   
6.
Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns auf Verlangen die ordnungsgemäße Versicherung nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. ab, die die Abtretung bereits jetzt annimmt. Sofern der Besteller den Nachweis der Versicherung nicht führt, ist die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Lautenbach e. V. berechtigt, die von ihr gelieferten Gegenstände auf Kosten des Bestellers selbst zu versichern.


X. Datenschutz

Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit der Deutschen Datenschutzgesetzgebung. Mit Abschicken der Bestellung willigt der Besteller ein, dass die personen- oder firmenbezogenen Daten von uns gespeichert werden. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von uns gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Sämtliche personen- oder firmenbezogenen Daten werden zweckmäßig vor Zugriffen durch unbefugte Dritte geschützt.


XI. Verbraucherschlichtung

Wir sind weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einer Streitschlichtung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.


XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.
Erfüllungsort für beide Teile ist Herdwangen-Schönach.
2.
Für die Rechtsbeziehung zwischen uns und den Bestellern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der international einheitlichen Kaufgesetze (insbesondere UN-Kaufrecht und Internationale Abkommen) ist ausgeschlossen.
3.
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 39 ZPO vor, ist Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Verträgen mit den Bestellern unabhängig vom Streitwert das Amtsgericht Sigmaringen. Wir können jedoch auch bei dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht klagen.


XIII. Wirksamkeit der Vertragsbedingungen

1.
Soweit eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige Regelung treten, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen Geschäftsinteressen dem mutmaßlichen Willen beider Parteien am nächsten kommt.
2.
Im Streitfall gilt ausschließlich die deutsche Fassung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.